Haupt­verwaltung
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Öffnungszeiten:
Mo - Fr 9.00 - 17.00 Uhr
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Notfallnummer: 0176 615 384 55

Mo - Fr: 17.00 - 20.00 Uhr
Wochenende 09.00 - 20.00 Uhr

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Einseitig durch eine der Vertragsparteien vorgenommene Änderungen im Wortlaut oder Streichungen sind ungültig. AGB anderer Verwender gelten nur, sofern sie von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

Vertragspartner

Vertragspartner des Vermittlungsvertrages ist die Firma „SeniorenService Goldener Herbst e.K.“, Inhaberin Monika Krolikowski, mit Firmensitz in 50739 Köln, Schmiedegasse 158, im weiteren „Vermittler“ genannt,

Vertragsgegenstand

Der Vermittler vermittelt selbstständige Dienstleister – im Weiteren „Alltagshilfen“ genannt –  in Privathaushalte – im Weiteren „Auftraggeber genannt“. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber Verbraucher und die Alltagshilfe Unternehmer ist.

Vertragsschluss und Vertragserfüllung

Die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers setzt eine Auftragserteilung durch den Auftraggeber voraus. Der Vertragsschluss findet vor Ort nach persönlichem Gespräch statt.

Die Leistung des Vermittlers gilt als erbracht, wenn eine vermittelte Alltagshilfe die bestimmungsgemäße Stelle beim Auftraggeber angetreten hat.

Garantie des Vermittlers

Der Vermittler garantiert, dass die vermittelte Alltagshilfe über das Honorar und den Betreuungsbedarf und -umfang des Auftraggebers im Vorfeld informiert wurde und dass die vermittelte Alltagshilfe mit den vom Vermittler laut seiner Informationsmappe angegebenen Preisen einverstanden ist. Eine nachfolgende abweichende, direkte Preisabsprache zwischen Alltagshilfe und Auftraggeber ist nicht ausgeschlossen.

Umgehungsverbot/Schadenpauschalierung

Soweit sich eine selbständige Alltagshilfe für die Vermittlung durch den Vermittler zur Verfügung stellt, ist ihr bewusst, dass sie nach erfolgreicher Durchführung einer Vermittlung an einen Auftraggeber für einen Zeitraum von 12 Monaten nicht auf eigene Rechnung mit diesem Auftraggeber zusammenarbeiten darf. Sollte dies doch der Fall sein, ist der Vermittler berechtigt, von der Alltagshilfe eine dem ihm entstandenen Schaden angemessene Entschädigungszahlung zu fordern. Durch diese Regelung soll der dem Vermittler entstandene Schaden für das entgangene  Vermittlungshonorar abgegolten werden.

Der Alltagshilfe steht der Nachweis frei, dass dem Vermittler kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist

Selbstständigkeit und Betreuerwechsel

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei den vermittelten Alltagshilfen um selbstständige Dienstleister handelt und es für diese zwingend erforderlich ist, im laufenden Kalenderjahr für mehrere Auftraggeber tätig zu werden und es daher zu einem mehrmaligen Wechsel der Alltagshilfe kommen kann.
Die Alltagshilfe hat eigenständig für die Einhaltung steuerlicher und gewerberechtlicher Vorschriften Sorge zu tragen.

Haftungsausschluss

Der Vermittler unternimmt bei der Auswahl der vermittelten Alltagshilfen alle ihm möglichen Anstrengungen, um deren Qualifikation und Zuverlässigkeit festzustellen. Weiterhin überwacht er die Alltagshilfen gemäß der Leistungsbeschreibung. Auf Beschwerden des Auftraggebers wird der Vermittler reagieren und ggf. auch die Alltagshilfe gegen eine andere austauschen.

Dies vorausgeschickt ist der Vermittler bei den Angaben über die Alltagshilfen auf die Informationen sowohl der Alltagshilfen als auch des Auftraggebers angewiesen.

Der Vermittler haftet nicht für Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einem Nichtzustandekommen eines Dienstleistungsverhältnisses mit einer Alltagshilfe, aus einem Verzug der Alltaghilfe mit der Erbringung ihrer Leistungen oder mangelhafter Leistung der Alltagshilfe ergeben.

Der Vermittler haftet also nicht für Leistungen, die von der Alltagshilfe im Rahmen des mit ihr geschlossenen Dienstleistungsvertrages zu erbringen sind. Der Vermittler haftet vielmehr nur für die Erfüllung der von ihm versprochenen Vermittlungsleistungen. Insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Nicht- oder Schlechtleistung der Alltagshilfe haftet der Vermittler nicht.

Gegen den Vermittler gerichtete Schadenersatzansprüche sind, unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit hier nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermittler für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für den Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.

Datenspeicherung

Der Vermittler wird Daten des Auftraggebers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Durchführung des Auftrags notwendig ist. Weitere Verwendungsarten oder gar die Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer des Vermittlungsvorganges bzw. für die Dauer des bestehenden Vertragsverhältnisses gespeichert, höchstens für die Dauer der gesetzlich, steuerlich und kaufmännisch vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen.

Soweit sich der Vermittler Dritter zur Abwicklung seiner Geschäftstätigkeit bedient, wird er mit diesen Auftragsdatenverarbeitungsverträge abschließen und diese damit ebenfalls auf die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichten.

Der Auftraggeber wird ihm zur Kenntnis gelangte persönliche Daten von Alltagshilfen nicht an Dritte weitergeben.

Vertragsänderung, Kündigung

  1.  Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind in Textform zu vereinbaren.
  2. Die Kündigung des Vermittlungsvertrages kann von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einer Woche erfolgen. Die Kündigung muss aus Gründen der Klarstellung und rechtlichen Eindeutigkeit in Textform (Fax, E-Mail etc) erfolgen.
  3. Eine Kündigung des Vermittlungsvertrags durch eine der Vertragsparteien soll auch einen eventuell bereits begonnen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Alltagshilfe erfassen.
    Die Alltagshilfe wird den Einsatzort in diesem Fall verlassen. Sofern der Wohnsitz und/oder das Gewerbe des Alltagshelfers auf der Anschrift seines Auftraggebers (in dessen Haushalt) gemeldet sind, erfolgt automatisch die Abmeldung des Wohnsitzes und des Gewerbes durch den Vermittler.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist der Sitz des Vermittlers. Bei Geschäften mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Vermittlers vereinbart.

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht.

HINWEIS

Auf allgemeinen Wunsch der vermittelten Alltagshilfen möchten wir darum bitten, alle Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld etc. möglichst aus der Wohnung/dem Haus des Auftraggebers zu entfernen, zumindest aber eine sichere Unterbringung in verschlossenen, der Alltagshilfe nicht zugänglichen oder nicht transportablen Behältnissen zu gewährleisten. Dies ist insbesondere bei Patienten mit Demenzerkrankungen wichtig, um jedwedes Missverständnis und unangenehme Situationen während der Betreuung zu vermeiden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vermittlungsvertrages mit dem SeniorenService Goldener Herbst.